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ArbG Mainz, 08.12.2016 - 11 BV 14/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 08.12.2016 - 11 BV 14/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17
- BAG, 16.01.2018 - 7 ABN 84/17
- BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2017 - 3 TaBV 3/17
Insolvenzverfahren - Honorarforderung - Einigungsstellenvorsitzender
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.12.2016, Az.: 11 BV 14/16, wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - hat daraufhin durch Beschluss vom 08.12.2016 - 11 BV 14/16 - festgestellt, dass dem Antragsteller eine Masseforderung in Höhe von 11.369,02 EUR zusteht.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 8. Dezember 2016, Az.: 11 BV 14/16 aufzuheben und den Antrag abzuweisen.
- BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18
Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers
wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 8. Dezember 2016 - 11 BV 14/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst:.